| Teilnahmebedingungen für Kurse und Seminare der Hebamenpraxis Willkommen im Leben (AGB) |
AnmeldungZu allen Kursen und Seminaren, die auf unserer Homepage veröffentlicht sind, können Sie sich auch online anmelden. Bitte verwenden Sie hierzu die Schaltfläche "Anmelden" auf dem jeweiligen Ausschreibungstext. Ihre elektronische Anmeldung wird von uns per E-Mail bestätigt. Falls Sie zusätzliche Informationen benötigen, können Sie mit uns per E-Mail, telefonisch oder persönlich Kontakt aufnehmen. Sollten sie eine schriftliche Anmeldung vorziehen, so können Sie diese an die unter "Kontakt" genannte Adresse senden. Bitte kommen Sie pünktlich zum ersten Kurstermin, wie er mit Ort und Zeit beschrieben ist. Ein Kurs/Seminar findet statt, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Nur eine rechtzeitige Anmeldung garantiert das Zustandekommen eines Kurses / Seminares! Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die Praxisleitung eines Absage oder Weiterführung des Kurses vor. GebührenBitte bringen Sie die volle Kursgebühr zum ersten Kurstermin in bar mit. Bei Kursen im Bereich Kreativität kann es zusätzlich zu einer Materialkostenumlage kommen, die Sie vor Ort bar bezahlen müssen. Die Teilnahmegebühren sind jeweils in Euro angegeben. Sofern Kursgebühren durch Ihre Krankenkasse übernommen werden, dann rechnen wir diese direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Bei den Kursen Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik müssen Sie jedoch ein Pfandgeld für die Kursgebühren hinterlegen, da nur die Stunden mit der Krankenkasse abgerechnet werden können, an denen Sie auch tatsächlich teilgenommen haben. RücktrittDer Rücktritt von einer Veranstaltung ist bei Kursen bis 2 Wochen, bei Mehrtagesseminaren bis 4 Wochen vor Kurs- / Seminarbeginn durch schriftliche oder mündliche Erklärung unserer Praxis gegenüber möglich. In einzelnen Fällen kann es gesonderte Rücktrittsmodalitäten geben. Diese sind dann der jeweiligen Programmankündigung zu entnehmen. Späterer Rücktritt ist nur möglich, wenn der freiwerdende Platz durch einen von dem/der ausfallenden TeilnehmerIn zu stellenden ErsatzteilnehmerIn besetzt wird oder der Platz über eine Warteliste vergeben werden kann. Ist beides nicht möglich, ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. |

